08.03.2023 | Michael Hildebrandt | Lesezeit


Banken beauftragen uns als Gutachter

Banken beauftragen uns oft als Immobiliengutachter, um eine unabhängige und objektive Bewertung von Immobilien durchzuführen. Die Bewertung des Immobilienwerts ist ein wichtiger Bestandteil bei der Vergabe von Krediten oder Hypotheken, da die Immobilie oft als Sicherheit dient.

Der Immobiliengutachter führt eine detaillierte Analyse des Immobilienobjekts durch, um den aktuellen Marktwert zu ermitteln. Hierbei werden Faktoren wie Lage, Zustand, Größe, Ausstattung, Infrastruktur und Nachfrage berücksichtigt. Der Gutachter erstellt dann ein Gutachten, das die Ergebnisse der Bewertung enthält und als Grundlage für die Entscheidung der Bank dient, ob ein Kredit oder eine Hypothek gewährt wird und zu welchen Konditionen.

Es ist wichtig, dass der Immobiliengutachter unabhängig und objektiv ist, um eine genaue und vertrauenswürdige Bewertung zu gewährleisten. Banken arbeiten daher oft mit erfahrenen und qualifizierten Immobiliengutachtern zusammen, um sicherzustellen, dass die Bewertung fair und sachlich ist.

Beleihungswertermittlungsverordnung schreibt Gutachtertermin vor

Verbraucher, die eine Immobilienfinanzierung beantragen, sind bei einer Darlehenssumme von mehr als 50.000 Euro verpflichtet, eine Objektbesichtigung durch einen von der Bank oder Bausparkasse beauftragten Sachverständigen hinzunehmen. Denn diese ist laut §4 Abs. 1 Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) Vorschrift. Einen Hinweis darauf finden sie in ihren Unterlagen. Diese enthalten darüber hinaus Angaben darüber, wann diese Vor-Ort-Besichtigung stattfindet. Hauskäufer müssen nach der vollständigen Zahlung des Kaufpreises, Bauherren nach der Fertigstellung ihres Neubaus mit dem Sachverständigen rechnen. Diese Vorgehensweise dient dazu, den vom Kreditgeber ermittelten Beleihungswert (Wiederverkaufswert) zu überprüfen.

Die nachträglichen Besichtigungen erfolgen nach vorheriger Terminabsprache. Bei Bauherrenfamilien, die ihre Kreditraten regelmäßig und pünktlich bezahlen, sorgt der Vor-Ort-Termin jedoch oft für Verunsicherung: Sie wissen nicht, ob sie den Sachverständigen einlassen müssen oder nicht. Antwort geben die Kreditbedingungen des Baufinanzierers, in die sie bei der Antragstellung eingewilligt haben. Die beim Termin anfallende Kosten (Wertermittlungsgebühren) dürfen Banken dem Kreditnehmer jedoch nicht in Rechnung stellen (Urteil des LG Stuttgart vom 24.04.2007, Az: 20 O 9/07). Außerdem sind die Kreditnehmer nicht zur Bestellung eines eigenen Sachverständigen verpflichtet. Diesem Urteil folgen die meisten deutschen Gerichte. Manchmal verzichten die Banken auch freiwillig auf einen Ortstermin, etwa wenn die Objektbegehung erst einige Jahre zuvor stattfand. Weitere Informationen zu den Schätzkosten finden Sie unter www.finanztip.de/wertgutachten-schaetzkosten/