Ein Erbe ist meist auch mit Auseinandersetzungen und hoher Erbschaftssteuer verbunden. Stellt z.B. ein Miterbe Forderungen muss eine Immobilienbewertung vorgenommen werden.
Das Finanzamt definiert den Immobilienwert als Grundlage der Besteuerung nach einem stark vereinfachten Verfahren. Mindernde Mängel wie z.B. defekte Heizung oder eine hohe Immobilienabnutzung bleiben unberücksichtigt.
Nach §198 Bewertungsgesetz können Erben durch ein Gutachten den geringeren Wert dokumentieren und die anfallende Steuerlast mindern. Auch bei familiären Erbauseinandersetzungen empfiehlt sich die Bewertung der Immobilie durch einen Sachverständigen um Auseinandersetzungen zu vermeiden.
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